DEBA Deutsche Bauarchiv GmbH
Bei der Erstellung eines Bauwerkes entstehen Bauunterlagen, die bei Behörden einzureichen sind. Bisher wurde ein Zweitexemplar dieser Unterlagen zentral archiviert. Somit hatten Eigentümer und Behörden stets Zugriff auf notwendige Daten. Ein Zugriff erfolgt bei Um- oder Anbauten, Abriss, Behördenanforderung oder Verkauf. Seit dem 01.01.2007 verpflichtet die neue Bauverfahrensverordnung (BauVerfVO) Bauherren und Eigentümer, diese Bauunterlagen aufzubewahren.
Diese Pflicht gilt für die gesamte Lebensdauer des Bauwerkes.
Ein Ersatzexemplar bei Behörden wird es zukünftig nicht mehr geben. Sollten die Bauunterlagen im Zeitverlauf beschädigt werden oder verloren gehen, ist eine Neuerstellung notwendig. Dies ist nur mit hohem Aufwand und sehr hohen Kosten realisierbar. Bei Bauwerksverkäufen geht die Aufbewahrungspflicht auf den Neueigentümer über. Damit steigt der monetäre Wert dieser Unterlagen stark an, da eine notwendige Neuerstellung zu starken Kaufpreisreduzierungen führen würde.
