EnEV - Die Pflicht des Energieausweises

Sie suchen eine Wohnung oder Wohnhaus? Dann haben seit dem 1. Juli 2008 das Recht den Energieausweis zu verlangen, wenn das betreffende  Wohnhaus Baujahr 1965 oder älter ist.

Verkäufer oder Vermieter müssen den potenziellen Käufern oder Neumietern den Energieausweis auf Verlangen unverzüglich zugänglich machen. So fordert es die Energieeinsparverordnung - kurz: EnEV.

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