Sachverständige

Die technischen Abläufe im Bauwesen sowie die wachsende Zahl von Rechtsvorschriften und technischen Normen sind heute für den Nichtspezialisten kaum bzw. überhaupt nicht mehr durchschaubar. Die am Bau beteiligten sind immer häufiger auf die Hilfe des unparteiischen Sachverständigen angewiesen. Diese Lücke schließt die SKP Ingenieurgruppe für den Nichtspezialisten.

Die Beratenden Ingenieure Specht, Kalleja + Partner GmbH tragen im Baugeschehen zur qualifizierten Entscheidungshilfe durch sachkundige Feststellung von Tatsachen, fachliche Beurteilung von Sachverhalten, die Übermittlung von Erfahrungsgrundsätzen und die Erklärung von Geschehensabläufen bei.

Die berufliche Ausübung eines Sachverständigen erfolgt dabei als Gutachter, Berater, Streitschlichter oder in der Funktion eines Überwachungsbeauftragten. Die Erfüllung der hohen Anforderungen an die Sachverständigen in der SKP Ingenieurgruppe wird durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung der Sachverständigen an den IHK´s in Berlin und Brandenburg dokumentiert.

Die SKP Ingenieurgruppe verfügt über fünf Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auf folgenden Sachgebieten.

  • Bauwerke aus Beton, Stahlbeton, Spannbeton und Mauerwerk (Statik, Konstruktion, Bauweisen, Ausführung und Sanierung)
  • Schäden an Gebäuden

Darüber hinaus ist Herr Dr.-Ing. Hartmut Kalleja für die Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V. als Prüf- und Überwachungsbeauftragter mit Zustimmung des „Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT)“ tätig.

Im Rahmen der Sachverständigentätigkeit kann es erforderlich werden, zusätzliche zerstörende oder zerstörungsfreie bauteilbezogene Untersuchungen durchzuführen. Derartige Arbeiten werden einerseits durch eigene Mitarbeiter ausgeführt, andererseits wird diesbezüglich auch mit akkreditierten Baustofflaboren oder Instituten zusammengearbeitet.

Unsere Leistungen lassen sich nach Hauptthemen klassifizieren:

Gerichtsgutachten
Bei Strafprozessen kommt im Wesentlichen die Auftragserteilung durch die Staatsanwaltschaft. Demgegenüber streiten in einem Zivilprozess zwei Parteien über eine bestimmte Sache und die Auftragserteilung erfolgt über die zuständigen Gerichte (z.B. Amts-, Land-, Oberlandesgericht [Berlin: Kammergericht])

Selbständiges Beweisverfahren (§§ 485 – 494 ZPO)
Dem Wesen nach ist bei diesem Verfahren die Beweiserhebung und Beweissicherung eine vorweggenommene, vorsorgliche Beweisaufnahme vor Einleitung eines möglichen Rechtsstreits oder während eines laufenden Rechtsstreits, in dem eine entsprechende Beweisaufnahme noch nicht angeordnet wurde. Die Beauftragung erfolgt in diesem Fall über das Gericht.

Beweissicherung
Eine Beweissicherung kann vor, während oder nach einer Baumaßnahme durchgeführt werden. Ebenfalls können in der Nutzungszeit bestimmte Umstände dazu führen, ein Beweissicherungsverfahren zu baulichen Zuständen auszuführen. Grundsätzlich erfolgt die Beauftragung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens oder von privater Hand aus.

Schiedsgutachten
Im Auftrag zweier sich streitender Parteien werden die Tatsachenfeststellungen aufgrund des Sachverstandes getroffen und ausgewertet. Die Parteien lassen diese Feststellungen gegen sich gelten. Bei möglichen späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen kann dies zu Optimierung von Prozessen führen.

Bauschadensgutachten
Wird an einem Bauwerk ein Baumangel vermutet oder ist bereits ein Schaden eingetreten, ist es im Regelfall die Aufgabe des Sachverständigen die Ursachen des Mangels in technischer Hinsicht zu klären und Lösungswege zur möglichen Schadensbeseitigung aufzuzeigen.

Sanierungsgutachten
Die Grundvoraussetzung für eine zielführende Planung von Sanierungsbauvorhaben, Umbauten, Umnutzungen oder Modernisierungen ist die Beurteilung der vorhandenen Bausubstanz. Dadurch lassen sich Ursachen für Mängel und Schäden herausfinden und optimierte Instandsetzungskonzepte entwickeln.

Baubegleitende Qualitätssicherung
Zur Vermeidung von Baumängeln hat sich die Einschaltung eines neutralen Sachverständigen in den Planungs- und Ausführungsprozess bewährt. Der Bausachverständige kann durch seine unabhängige Stellung zwischen den Baubeteiligten, dem Bauherren wichtige Entscheidungshilfen geben und hierdurch einen großen Beitrag zum wirtschaftlichen Bauen leisten.

Energieberatung
Aufgrund steigender Anforderungen an die Energiebilanz von Gebäuden durch gesetzliche Verordnungen, dem wachsenden Umweltbewusstsein sowie der knapper werdenden Energieträger steigt die Nachfrage nach optimierten Konstruktionen und Anlagen für öffentliche, als auch für private Bauvorhaben.

Bildquelle: pixelio.de/Kurt-Michel